Allgemeines

Presse-Erzeugnisse werden in Deutschland über folgende Vertriebskanäle angeboten: Bahnhofsbuchhandel, Werbender Buch- und Zeitschriftenhandel, Abonnement, Lesezirkel und Pressegroßhandel.

Mit über 50% Marktanteil repräsentiert das Presse-Grosso - gemeinsam mit dem presseführenden Einzelhandel - das stärkste Bindeglied zwischen Verlagen und Lesern.
Der jährliche Branchenumsatz lag im Jahr 2018 bei ca. 1,9 Milliarden Euro zu Abgabepreisen netto an den Einzelhandel.

Die Presse-Großvertriebe sind mittelständisch geprägte Unternehmen, welche ihr Sortiment mit mehr als 4.000 Titeln (regional bis zu 6.000 Titel) direkt von den Verlagen beziehen und täglich über 100.000 Presse-Verkaufsstellen beliefern und betreuen. Dabei handelt es sich um die unterschiedlichsten Formen des Einzelhandels, vom Discounter über den klassischen Lebensmitteleinzelhandel, die Kioske, den Pressefachhandel bis hin zu Tankstellen und Bäckereien.

Die medienpolitischen Interessen des Pressegroßhandels werden durch den Gesamtverband Pressegroßhandel e.V. mit Sitz in Köln vertreten, dem 31 Unternehmen (Stand 09/2019) angeschlossen sind. Er vereint die selbständigen Presse-Grossisten und die Presse-Grossisten, an denen Verlage beteiligt sind und vertritt 100 Prozent des Grosso-Inlandsmarktes.

Die Grundlage für dieses Presse-Vertriebssystem hat der Staat mit dem Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes geschaffen. Daraus leiten sich die vier Grundsätze der Branche ab:

Alleinauslieferung
Jeder Presse-Großhändler hat ein festes Gebiet, das nur er beliefert. Dieses Alleinauslieferungsrecht verpflichtet den Presse-Großhändler gleichzeitig, auch Einzelhändler mit äußerst geringem Presseumsatz anzufahren und zu beliefern - selbst wenn dies unrentabel ist. Die Überallerhältlichkeit des Presse-Angebotes ist dadurch garantiert.

Neutralität

Das Presse-Grosso muß sowohl alle Verlage als auch alle durch ihn belieferten Einzelhändler prinzipiell gleich behandeln. Es stellt den freien Marktzutritt aller Anbieter sicher und sorgt für die Überallerhältlichkeit der Ware.

Preisbindung
Bundesweit können Presseerzeugnisse zum gleichen Preis erworben werden. Dahinter steckt der Gedanke, daß kleine wie große Händler im Wettbewerb die gleichen Chancen haben sollen. Somit sichert die Preisbindung die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Presseerzeugnissen.

Remissionsrecht
Mit dem Recht, unverkaufte Presseerzeugnisse zurückzugeben, entfällt das Risiko, auf unverkaufter Ware "sitzenzubleiben". Wir können also bedenkenlos auch spezielle Zeitungen und Zeitschriften bevorraten, die nur einen kleinen Kundenkreis ansprechen. Das Remissionsrecht unterstützt somit die Pressevielfalt.